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Der überarbeitete Katalog von Sicherheitsanforderungen der Bundesnetzagentur: Auswirkungen auf Sicherheitskonzepte nach § 167 TKG für Telekommunikationsnetze und -dienste

  • 16. Dez. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Anfang November 2025 den Entwurf eines überarbeiteten Kataloges von Sicherheitsanforderungen vorgelegt und zur Konsultation gestellt. Der Entwurf sieht vor, den  bisherigen Katalog in der Version 2.0. vom 29.4.2020 an die seitdem erfolgten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und den aktuellen Stand der Technik anzupassen.

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