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Vom vorbereitenden zum (direkt) steuernden Plan: Die neue Privilegierungswirkung des Flächennutzungsplans in der BauGB-Novelle
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine BauGB-Novelle vom 27.5.2026 soll das Städtebau- und Raumordnungsrecht modernisieren und die gemeindliche Planungshoheit stärken.
16. Juli
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2026 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Es vereinfacht Genehmigungs- und Planungsverfahren für Energie- und Verkehrsinfrastruktur. Das Gesetz gehört zur föderalen Modernisierungsagenda, die über 200 Maßnahmen umfasst. Wir haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Februar vorgestellt. Im parlamentarischen Verfahren verbesserte der Bundestag den Entwurf – vor allem im Energiebereich. Bereits am Vortag hatte er mit der Novelle
9. Juli
Die Entbürokratisierungsbilanz der Bundesregierung: Ein Jahr in Verantwortung (Teil 2)
Die Bundesregierung ist vor einem Jahr mit einer ambitionierten Agenda gestartet. Im ersten Blog haben wir auf die Regierungsbilanz in Energiethemen zurückgeschaut. In diesem zweiten Teil unseres Rückblicks auf diesem Blog widmen wir uns der Entbürokratisierungsbilanz. CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, in dieser Legislaturperiode die Bürokratiekosten um 25 Prozent und damit 16 Milliarden Euro und den Erfüllungsaufwand um 10 Milliarden Euro zu senken. Auße
21. Mai
Öffentliche Wasserversorgung: Wasserlieferverträge zukunftssicher gestalten
In der Beratungspraxis zeigt sich immer häufiger: Wasserlieferverträge, die über lange Zeit gut funktioniert haben, passen oft nicht mehr zu den heutigen Anforderungen der öffentlichen Wasserversorgung. Klimawandel, steigender Investitionsbedarf , demografische Veränderungen, Nutzungsänderungen und verändertes Abnahmeverhalten, technologische Entwicklungen und neue politische Rahmenbedingungen verändern die Bedingungen grundlegend. Daher besteht vermehrt ein Bedürfnis, besteh
15. Apr.
Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für Bilanz-Abschlüsse zum 31. Dezember 2024 – letztmalige Schonfrist
Das Bundesamt für Justiz hat in Sachen Ordnungsgeldverfahren für nicht getätigte Bilanz-Abschlüsse nach § 355 HGB für Klarheit gesorgt: In Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat es klargestellt, dass es Ordnungsgeldverfahren für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2024 nicht vor Mitte März 2026 einleitet. Voraussetzung hierfür ist, dass die gesetzliche Offenlegungsfrist regulär am 31.12.2025 endet. Diese Ankündigung bedeutet eine letztm
3. Feb.
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