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„Überragendes öffentliches Interesse“ als Booster für den Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau?
Nachdem nun auch der Bundesrat am 11. Juli 2025 das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau („TKG-Änderungsgesetz 2025“) verabschiedet hat, hält ein Begriff Einzug in das Telekommunikationsgesetz, der bereits aus anderen Infrastrukturbereichen bekannt ist: das „überragende öffentliche Interesse“.
28. Juli
Glasfaser-Fördertöpfe des Bundes für 2022 ausgeschöpft
Der Glasfaserausbau in Deutschland kommt in Fahrt.
2. Nov. 2022
Abfallwirtschaft und Cyberkriminalität: Auch ohne Gesetz aktiv werden
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat vorgeschlagen, künftig auch die „Entsorgung“ zur kritischen Infrastruktur zu zählen. Wird dieser...
29. Jan. 2020
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