EnEfG auf dem Prüfstand: Was der Gesetzentwurf für Unternehmen und Rechenzentren bedeutet
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Am 24.6.2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem es das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) umfassend überarbeiten will. Ziel ist es, die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EU) 2023/1791 umzusetzen, nationale Sonderregelungen auf das europäische Mindestmaß zurückzuführen sowie Bürokratie abzubauen. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem höhere Schwellenwerte und dass einzelne Pflichten wegfallen. Zudem werden Anforderungen an Rechenzentren und die Abwärmenutzung teilweise neu ausgestaltet.
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