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EuGH schafft endlich Klarheit: KWKG ist keine Beihilfe

  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat an seinem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause eine für die Energiewirtschaft richtungsweisende Entscheidung zur beihilferechtlichen Einordnung des KWKG getroffen (Urt. v. 9.7.2026, C-242/24 P). Er stellt klar, dass die Regelungen des KWKG zur Förderung und zur Begrenzung der KWKG‑Umlage keine staatliche Beihilfe sind. Damit bestätigt der EuGH die zweieinhalb Jahre zuvor ergangene Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) (Urt. v. 24.1.2024, T-409/21) und setzt einen Schlussstrich unter den jahrelangen Streit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission über die Frage, ob der umlagefinanzierte KWKG‑Fördermechanismus als Beihilfe einzuordnen ist. 

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