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Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung bald auch für die Anwaltschaft möglich?

Um die Chancengleichheit zwischen Legal-Tech-Anbietern und der Anwaltschaft zu stärken, sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig auch Anwälte Erfolgshonorare vereinbaren dürfen. Der entsprechende Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ passt daher das anwaltliche Berufs- und Vergütungsrecht an. Weiterlesen

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