Haben Sie schon geprüft, ob Ihre ausstehenden Rechnungen gezahlt wurden? Sind noch Forderungen aus dem Jahr 2019 offen? Hierzu gehören auch offenen Forderungen aus den Verbrauchsabrechnungen, denn diese verjähren mit Ablauf des 31.12.2022. Damit läuft die Zeit ab, um noch verjährungshemmende Schritte einzuleiten..
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Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staa
Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht.
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