Mehr als drei Jahre ist es her, dass die sogenannte Whistleblowing-Richtlinie (RL EU 2019/1937) erlassen wurde. Sie soll einen EU-weit einheitlichen Schutz von Hinweisgebern schaffen und hätte zum 17.12.2021 in deutsches Recht überführt werden müssen. Über ein Jahr später gibt es das Hinweisgeberschutzgesetz, das die Richtlinie für Deutschland umsetzen sollte, immer noch nicht.
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