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IED-Novelle im Wasserrecht: Mehr Umweltschutz, mehr Bürokratie?

  • vor 16 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Der Deutsche Bundestag hat am 9.7.2026 die IED-Novelle verabschiedet. Die Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen, engl. Industrial Emissions Directive, kurz: IED) ist das zentrale europäische Regelwerk für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Sie regelt die Errichtung und den Betrieb von rund 52.000 Industrieanlagen in Europa. Zu den Tätigkeiten, die unter die IED fallen, zählen etwa der Betrieb von Kraftwerken und Raffinerien, die Abfallbehandlung und Abfallverbrennung, die Produktion von Metallen, Zement, Glas, Chemikalien, Zellstoff und Papier, Lebensmitteln und Getränken sowie die Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen. In Deutschland fallen rund 13.000 Anlagen in den Anwendungsbereich der IED (BT-Drs. 21/4786, S. 2).

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