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„Stop-the-Clock“: EU verschiebt Verpflichtung zu Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre

  • janinejobst
  • 11. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Europäische Union einen neuen Rahmen geschaffen, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa grundlegend verändern soll. Ziel ist es, mehr Transparenz über Nachhaltigkeitsinformationen und Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und Branchen herzustellen. Die CSRD verpflichtet schrittweise Unternehmen verschiedener Größenklassen anhand verbindlicher europäischer Standards (ESRS) umfassend über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu berichten.

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