Zum 1.1.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten, das die Menschenrechte und den Umweltschutz in der globalen Lieferkette stärken soll. Die Abstimmung im EU-Ministerrat über die voraussichtliche EU-Variante, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), wurde gerade verschoben. Der Entwurf lässt die zentralen Aspekte aber bereits erkennen – und auch, wo die Unterschiede zum LkSG liegen.
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Alle ansehenMit Umsetzung der CSRD werden mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
Bereits im Jahr 2020 gab es etwa 19.500 öffentliche Unternehmen, die maßgebliche Aufgaben der Daseinsvorsorge übernahmen.
Mit einem Monat Verspätung hat die Kommission diese Woche die neuen Regeln für kostenlose Zuteilungen im EU-ETS verabschiedet.
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