Zum 1.1.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten, das die Menschenrechte und den Umweltschutz in der globalen Lieferkette stärken soll. Die Abstimmung im EU-Ministerrat über die voraussichtliche EU-Variante, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), wurde gerade verschoben. Der Entwurf lässt die zentralen Aspekte aber bereits erkennen – und auch, wo die Unterschiede zum LkSG liegen.
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