Neuigkeiten aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Reformvorschläge von EU-Rat und EFRAG
- janinejobst
- vor 23 Stunden
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Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Jahr 2023 war ein Meilenstein. Erstmals sind Unternehmen verpflichtet, nach einheitlichen europäischen Standards (ESRS) umfassend über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu berichten. Diese erhöhte Transparenz soll das Vertrauen von Investoren, Kunden und der Öffentlichkeit in die nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen stärken. Allerdings geht diese Veränderung mit erheblichem Umsetzungsaufwand einher. Zur Entlastung der Unternehmen hat die Europäische Kommission im Februar 2025 das sogenannte Omnibus-I-Paket vorgelegt. Die Initiative umfasst drei zentrale Maßnahmen. Die Verschiebung von Anwendungsfristen, die Anpassung des Anwenderkreises und die inhaltliche Überarbeitung der Regelwerke. Während die erste Maßnahme zur Verschiebung der Anwendungspflichten (Stop the Clock) bereits im April in einem Eilverfahren verabschiedet wurde, gibt es neue Entwicklungen zu den beiden anderen Punkten.
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