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„Klimaneutralität“ und Kompensationszahlungen: Anforderungen der europäischen Anti-„Greenwashing“-Richtlinie

  • 23. Juli 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Die Anforderungen an Werbung mit umweltbezogenen Aussagen steigen. Erst am 27.6.2024 hatte der Bundesgerichtshof im „Katjes“-Urteil (Az.: I ZR 98/23) strenge Maßstäbe für die Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ formuliert. Die europäische Anti-„Greenwashing“-Richtlinie könnte die Regeln für das Werben mit „Klimaneutralität“ bei Kompensationszahlungen weiter verschärfen.

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