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Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist beschlossen

  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2026 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Es vereinfacht Genehmigungs- und Planungsverfahren für Energie- und Verkehrsinfrastruktur. Das Gesetz gehört zur föderalen Modernisierungsagenda, die über 200 Maßnahmen umfasst. Wir haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Februar vorgestellt. Im parlamentarischen Verfahren verbesserte der Bundestag den Entwurf – vor allem im Energiebereich. Bereits am Vortag hatte er mit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes das Verbandsklagerecht gestrafft: Laufende Klageverfahren entfalten künftig keine aufschiebende Wirkung mehr und für die Klageerwiderungsfrist gilt nun eine zehnwöchige Frist. Die Novelle regelt außerdem, in welchen sachlichen und räumlichen Bereichen Umweltvereinigungen überhaupt tätig werden dürfen.

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