Am 19.4.2023 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Potenziale zur Erreichung der Klimaziele, die sich aus dem immissionsschutzrechtlichen Instrumentarium und aus den dynamisch angelegten Betreiberpflichten ergeben, effektiver zu nutzen.
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