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BauGB-Novelle: Mehr Umweltschutz in der Bauleitung?

  • 15. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Die BauGB-Novelle sieht unter anderem Änderungen im Umweltschutz vor. So soll auf Planungsebene ein Ersatzgeld eingeführt werden. Ein genauerer Blick auf diese neuen Vorschläge lohnt sich.

Status Quo zum Umweltschutz in der Bauleitplanung

Der Umweltschutz ist als öffentlicher Belang in die Abwägung bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) einzubeziehen. Gemeinden müssen dabei unter anderem Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Naturhaushalts berücksichtigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Belangen wiederholt ein besonderes Gewicht beigemessen. Es betont, dass geprüft werden muss, „ob aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft […] zu erwarten sind. […] [Die Gemeinde] hat ferner Erwägungen darüber anzustellen, ob und wie sich die festgestellten voraussichtlichen Eingriffsfolgen sachgemäß bewältigen lassen. […] Kommt die Gemeinde aufgrund der gebotenen Untersuchungen zu der Erkenntnis, dass sich die von der Planverwirklichung zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten vermeiden oder durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen mindern oder kompensieren lassen, so hat sie diesen Umstand in ihre Abwägung einzustellen. […] Eine Zurückstellung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege kommt folglich nur zugunsten entsprechend gewichtiger anderer Belange in Betracht. Dies bedarf besonderer Rechtfertigung.“ (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.01.1997 – 4 NB 27.96).

Die Rechtsprechung macht damit deutlich: Belange des Umweltschutzes können im Rahmen der Abwägung zwar zurücktreten, allerdings nur unter engen Voraussetzungen.

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