Seit Anfang 2024 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, den Abschluss von Netzanschlussverträgen in der Niederspannung online anzubieten (§ 6 Abs. 1 NAV; § 19 Abs. 4 NAV). Selbst ein gutes halbes Jahr nach der Einführung stellen sich – auch jenseits der technischen Umsetzung – hierbei immer noch viele rechtliche Fragen und Probleme für den Netzbetreiber
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