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„BNetzA will vermiedene Netzentgelte bis zum Jahr 2029 vollständig abschmelzen“

  • janinejobst
  • 3. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Am 23. 4.2025 hat die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Festlegungsentwurf veröffentlicht (Az. GBK-25-02-1#1). Darin kündigt sie an, die Entgelte für die dezentrale Einspeisung nicht volatiler Erzeugungsanlagen gemäß § 18 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) für den Zeitraum 2026 bis einschließlich 2028 schrittweise zu reduzieren. Nach Tenorziffer 1 richtet sich die geplante Festlegung an Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen. Die Festlegung bezieht sich einschließlich geschlossener Verteilernetze im Sinne des § 3 Nr. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).  

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