Mit Rundschreiben vom 19.3.2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf neue und vor allem akute Beschaffungsnotwendigkeiten aufgrund der Coronakrise reagiert. Das Ministerium hat damit die Vorgaben für sog. Dringlichkeitsvergaben klargestellt, welche die Beschaffung von Gütern und Leistungen deutlich erleichtern. Weiterlesen
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