In welchen Fällen das gesetzlich für Energielieferverträge vorgesehene Kündigungsrecht der Kunden nach § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG für „einseitige Änderungen“ durch den Lieferanten erforderlich ist, ist aktuell umstritten. Der BGH hat sich hierzu aktuell im sog. „Stromio-Urteil“ geäußert. … Weiterlesen
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Alle ansehenDie EU führt einen zweiten Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und industrielle Tätigkeiten ein, die nicht unter den EHS fallen.
Zusammenschluss zwischen E.ON und der Ruhrgas wurde, dem bedeutsamsten Strukturvorhaben auf dem deutschen Energiemarkt, der Weg geebnet.
Im Dezember letzten Jahres einigten sich die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament auf die Reform des EHS.
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