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PEF-Reform im GModG: Folgen für Fernwärmenetzbetreiber

  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Nach dem Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 13.5.2026 wird die Ermittlung von Primärenergiefaktoren grundlegend umgestellt. Gleichzeitig ändern sich die energetischen Anforderungen. Fernwärmeversorger und -bezieher müssen sich deshalb auf neue Bewertungsmaßstäbe einstellen. Besonders weitreichend ist die Abschaffung der Stromgutschriftmethode zur Ermittlung des Primärenergiefaktors (PEF) für Fernwärme. Künftig gilt die Carnot-Methode. Damit entfällt ein zentraler Vorteil, den bislang KWK-Anlagen in der primärenergetischen Bewertung hatten. Die Änderungen betreffen aber auch erneuerbare Wärmetechnologien. Klimaneutrale Versorgungskonzepte, etwa aus BEW-Trafoplänen, sowie bereits geplante Neubauvorhaben müssen daher teilweise neu bewertet werden. 

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