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Staatliche Beihilfen als Ausgleich für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse: Der neue DAWI-Freistellungsbeschluss 2025 (Teil 1)

  • vor 4 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Der neue DAWI-Freistellungsbeschluss ist seit dem 8.1.2026 in Kraft. Die Europäische Kommission schreibt mit ihm für die nächsten Jahre fest, in welcher Höhe staatliche Beihilfen als Ausgleich für welche Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) vom Durchführungsverbot in Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV freigestellt sind und somit keiner Genehmigung der Kommission bedürfen. Der Beschluss ist nicht befristet. Da der vorangegangene DAWI-Freistellungsbeschluss (2012/21/EU) immerhin 14 Jahre lang galt, lohnt sich für Bund, Länder und Gemeinden einerseits und DAWI-Erbringer andererseits eine nähere Betrachtung des neuen Beschlusses. 

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