top of page
Suche
Der neue DAWI-Freistellungsbeschluss 2025: Förderung erschwinglichen Wohnraums (Teil 2)
Die EU-Mitgliedstaaten dürfen jetzt erschwinglichen Wohnraum unbegrenzt fördern. Diese Förderungen unterliegen nicht mehr dem beihilferechtlichen Durchführungsverbot, bis die Europäische Kommission über ihre Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt entschieden hat. Nach dem Überblick über die Inhalte des DAWI-Freistellungsbeschlusses in Teil 1 unseres Blogbeitrags geht es nun um die Freistellungsvoraussetzungen einer neu anerkannten Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem In
21. Mai
Staatliche Beihilfen als Ausgleich für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse: Der neue DAWI-Freistellungsbeschluss 2025 (Teil 1)
Der neue DAWI-Freistellungsbeschluss ist seit dem 8.1.2026 in Kraft. Die Europäische Kommission schreibt mit ihm für die nächsten Jahre fest, in welcher Höhe staatliche Beihilfen als Ausgleich für welche Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) vom Durchführungsverbot in Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV freigestellt sind und somit keiner Genehmigung der Kommission bedürfen. Der Beschluss ist nicht befristet. Da der vorangegangene DAWI-Freistellungsbeschl
25. Feb.
bottom of page