„Die Schufa begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Scoring.“
Nur kurze Zeit nach dem Urteil des EuGH vom 7.12.2023 (Az. C-634/21) konnte man auf der Website der bekanntesten deutschen Auskunftei diesen Satz lesen. Er wirkt, als hätte die Schufa einen juristischen Sieg errungen. Das Gegenteil trifft es jedoch eher.
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