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Neues zum EEG – „Biomasse-Paket“ von EU-Kommission genehmigt

  • janinejobst
  • 1. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit

Am 18.9.2025 hat die EU-Kommission die Förderung von Strom aus Biomasseanlagen beihilferechtlich genehmigt, die künftig auf Grundlage des „Biomasse-Pakets“ vergeben werden sollen. Als „Biomasse-Paket“ wird das am 25.2.2025 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“ bezeichnet. Die Genehmigung aus Brüssel kommt nun pünktlich für die am 1. Oktober beginnende Ausschreibungsrunde für die Förderung und bringt damit die erhoffte Rechtssicherheit für Betreiber, Investoren und Kommunen. Die Bundesnetzagentur weist auf ihrer Seite darauf hin, dass für diesen Gebotstermin die Regelungen des EEG nach der aktuell geltenden Fassung zur Anwendung kommen und erläutert, welche Voraussetzungen für die Antragstellung zu beachten sind. 

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