Auf kommunale Unternehmen kommt die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nun früher als gedacht zu. Schon zum 1.1.2024 sollen Neuerungen der – im April 2021 veröffentlichten – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSR-Richtlinie-Entwurf) für die nichtfinanzielle Berichterstattung in Kraft treten. Viele Unternehmen müssen sich deshalb bereits rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 mit der EU-Richtlinie auseinandersetzen. Dies gilt unter anderem für Großunternehmen – und somit auch für kommunale Unternehmen. Für kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt ein Einführungszeitraum von 3 Jahren, sodass sie der nichtfinanziellen Berichterstattung ab dem Jahr 2026 unterliegen
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