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Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für Bilanz-Abschlüsse zum 31. Dezember 2024 – letztmalige Schonfrist
Das Bundesamt für Justiz hat in Sachen Ordnungsgeldverfahren für nicht getätigte Bilanz-Abschlüsse nach § 355 HGB für Klarheit gesorgt: In Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat es klargestellt, dass es Ordnungsgeldverfahren für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2024 nicht vor Mitte März 2026 einleitet. Voraussetzung hierfür ist, dass die gesetzliche Offenlegungsfrist regulär am 31.12.2025 endet. Diese Ankündigung bedeutet eine letztm
3. Feb.
Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses von kommunalen Unternehmen: Gesetzesänderung in Bayern
Der Bayerische Landtag hat wichtige Änderungen für kommunale Unternehmen in Bayern beschlossen, die am 17.12.24 in Kraft treten werden.
19. Dez. 2024
Zielgerichtet Investoren finden mit einem ganzheitlichen Transaktionsansatz
Die Konkurrenz um das Kapital der Investoren ist groß.
6. Dez. 2021
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Verpflichtung für kommunale Unternehmen ab 2023
Auf kommunale Unternehmen kommt die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nun früher als gedacht zu.
5. Okt. 2021
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