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Elektronische Rechnungen ab 2025: Pflichten, Risiken und sichere Übertragungsmethoden

  • janinejobst
  • 21. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Seit dem 1.Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. Für inländische Umsätze gibt es von dieser Regel keine Ausnahme.

Bei der elektronischen Rechnung handelt es sich um ein sogenanntes strukturiertes Format, welches die Vorgaben der EN 16931 erfüllt. Ein strukturiertes Format ist i.d.R. ein XML-Dokument, aus welchem die Rechnungsangaben nur mit hohem Aufwand entnommen werden können, oder indem ein Drittprogramm verwendet wird. Jedoch kann auch ein Hybrid-Format genutzt werden. Bei diesem ist ein PDF-Dokument in ein XML-Dokument eingebettet. Zu beachten ist, dass auch bei Hybrid-Formaten, das strukturierte Format das in Zweifelsfällen maßgebliche Dokument ist.

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