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Kommission legt Reformvorschläge für EU-Taxonomie vor

  • janinejobst
  • 25. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Als zentrales Element des European Green Deal ist die EU-Taxonomie-Verordnung (TaxVO) seit 2020 in Kraft. Sie dient als Grundlage für transparente und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen – sowohl für Unternehmen als auch für Investoren. Seit 2022 müssen Nicht-Finanzunternehmen offenlegen, in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Aktivitäten ökologisch nachhaltig sind. Finanzunternehmen müssen wiederum berichten, inwieweit ihre Finanzprodukte mit der Taxonomie in Einklang stehen. Im Folgenden werden insbesondere die geplanten Änderungen für Nichtfinanzunternehmen näher betrachtet. 

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