Gesetzgeber entlastet kommunale Inhaber von einbringungsgeborenen Anteilen
- janinejobst
- 17. Sept. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Endlich schafft der Gesetzgeber die einbringungsgeborenen Anteile ab und eröffnet vielen Kommunen neue Möglichkeiten, den Stadtkonzern umzustrukturieren und diesen an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen.
Kommentare