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Gesetzgeber entlastet kommunale Inhaber von einbringungsgeborenen Anteilen

  • janinejobst
  • 17. Sept. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Endlich schafft der Gesetzgeber die einbringungsgeborenen Anteile ab und eröffnet vielen Kommunen neue Möglichkeiten, den Stadtkonzern umzustrukturieren und diesen an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen.

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