Am 25.1.2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über Fragen der Finanzierung der Entsorgung von Photovoltaik-Anlagen nach der europäischen Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie, RL 2012/19/EU) entschieden (Rs. C‑181/20) – und die Richtlinie teilweise für ungültig erklärt.
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