EU-Abfallverbringungsverordnung – Neue Vorgaben beim grenzüberschreitenden Abfalltransport ab Mai 2026 (Teil 2)
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In unserem ersten Blogbeitrag zu den Neuerungen beim grenzüberschreitenden Abfalltransport ab 2026 haben wir bereits einige zentrale Änderungen der am 20.5.2024 in Kraft getretenen europäischen Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1157, kurz VVA) vorgestellt. Dazu gehören insbesondere neue Verbringungsverbote für Siedlungsabfälle und nicht-gefährliche Abfälle. Die neuen Vorgaben der VVA gelten nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist ab dem 21.5.2026. Sie betreffen sowohl den grenzüberschreitenden Abfalltransport zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) als auch den Import in und Export aus der EU. Neben den materiellen Anforderungen an die Abfallverbringung enthält die VVA auch zahlreiche formelle Vorgaben sowie neue behördliche Instrumente, die Unternehmen zwingend beachten müssen. Dazu zählen vor allem die folgenden Punkte.
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