Der neue DAWI-Freistellungsbeschluss 2025: Förderung erschwinglichen Wohnraums (Teil 2)
- vor 23 Stunden
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Die EU-Mitgliedstaaten dürfen jetzt erschwinglichen Wohnraum unbegrenzt fördern. Diese Förderungen unterliegen nicht mehr dem beihilferechtlichen Durchführungsverbot, bis die Europäische Kommission über ihre Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt entschieden hat. Nach dem Überblick über die Inhalte des DAWI-Freistellungsbeschlusses in Teil 1 unseres Blogbeitrags geht es nun um die Freistellungsvoraussetzungen einer neu anerkannten Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Im Mittelpunkt steht dabei die Schaffung erschwinglichen Wohnraums.
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