Am 5.3.2021 stimmte der Bundesrat dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zu. Nach fast einjähriger Beratung hatten sich die Koalitionsfraktionen noch auf einige wesentliche Änderungen geeinigt: Neben einer Absenkung der Ausstattungsschwellenwerte enthält das GEIG nun auch einen sogenannten Quartiersansatz. Weiterlesen
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Alle ansehenDas Inverkehrbringen von Brennstoffen nach dem BEHG wird seit dem Jahr 2021 mit einer CO2-Abgabe belastet.
Das Inverkehrbringen von Brennstoffen nach dem BEHG wird seit dem Jahr 2021 mit einer CO2-Abgabe belastet.
Die Elektromobilität ist aus juristischer Sicht eine Querschnittsmaterie.
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