Am 2.7.2023 ist das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten, das europäische Vorgaben umsetzt. Gegenüber dem „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) von 2019 erweitert es den Schutz von Hinweisgeber*innen vor negativen Konsequenzen und Repressalien ihrer Arbeitgeber, wenn sie Informationen über Rechtsverstöße aus ihrem beruflichen Umfeld weitergeben.
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Alle ansehenMit Umsetzung der CSRD werden mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
Bereits im Jahr 2020 gab es etwa 19.500 öffentliche Unternehmen, die maßgebliche Aufgaben der Daseinsvorsorge übernahmen.
Zum 1.1.2023 ist das LkSG in Kraft getreten, das die Menschenrechte und den Umweltschutz in der globalen Lieferkette stärken soll.
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