Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) verpflichtet seit dem 1.1.2023 Vermietende zur Aufteilung der CO2-Kosten innerhalb des Mietverhältnisses in Abhängigkeit von der Energieeffizienz des vermieteten Gebäudes. Die Umsetzung bringt sowohl für Brennstoff- und Wärmelieferanten als auch für Vermietende Herausforderungen mit sich.
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