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BGH-Beschluss nach EuGH-Urteil zur Unvereinbarkeit der „Kundenanlage“ mit EU-Recht

  • janinejobst
  • 27. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach der wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Europarechtswidrigkeit der deutschen Kundenanlagenregelung im November 2024 nun am 13.5.2025 im Ausgangsverfahren entschieden. Das Ergebnis ist nach der Antwort des EuGH auf die Vorlagefrage des BGH nicht überraschend. Die streitgegenständlichen Strominfrastrukturen stellen ein reguliertes Netz und keine Kundenanlagen dar. Über das konkrete Verfahren hinaus – darauf hatte die gesamte Energiebranche gehofft – ergaben sich leider weder aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung noch aus den Erläuterungen in der gestern veröffentlichten Pressemitteilung neue Erkenntnisse. 

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