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Grundbucheinsicht für Projektentwickler:innen von EE-Anlagen

  • janinejobst
  • 1. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Projektentwickler:innen, denen bei Projektplanungen Sorgen bereitet hat, die Eigentümer der Flächen für EE-Projekte zu ermitteln, können aufatmen. Am 01.05.2025 ist die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Erneuerbare-Energie-Anlagen in Kraft getreten. Diese neue Regelung vereinfacht die notwendige Einsichtnahme in das Grundbuch erheblich. Die Verordnung verringert die Hürden der Grundbucheinsicht und kann damit wesentlich zu dem Ziel beitragen, Erneuerbare-Energien-Anlagen effizienter auszubauen. 

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