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Wie sich die Abschaffung der fiktiven Hin- und Rücklieferung bei KWK-Anlagen auf die Umsatzsteuer auswirkt

  • janinejobst
  • 15. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Insbesondere bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) wird der erzeugte Strom häufig vollständig selbst verbraucht, sodass keine Einspeisung in das Elektrizitätsversorgungsnetz erfolgt. Bislang wurde in solchen Fällen erst eine Lieferung des in der Anlage erzeugten Stroms an den Netzbetreiber fingiert und sodann entsprechende Rücklieferungen in Höhe des Eigenverbrauchs. Hintergrund war, dass die Zuschläge, die der Anlagenbetreiber nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vom Netzbetreiber erhält, an die erzeugten Strommengen anknüpfen.

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