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Wie gewonnen, so zerronnen? – Die Rolle seitwärts bei der Privilegierung für Batteriespeicher

  • 11. Dez. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Der Boom beim Ausbau von Batteriespeichern rückt immer stärker in den Fokus der energiepolitischen Debatte. Daher wurde zuletzt auch der Gesetzgeber aktiv – leider aber bemerkenswert unentschlossen. Nachdem der Bundestag zunächst entschieden hatte, dass Batteriespeicher mit einer Kapazität von 1 MWh im Außenbereich zulässig sein sollen, hat er wenige Tage später diese weitreichende Privilegierung wieder eingeschränkt. Zukünftig sind im Außenbereich nur Co-Location-Speicher im räumlich-funktionalen Zusammenhang zu Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie Stand-Alone-Speicher in engen räumlichen Grenzen und ab einer Größe von mindestens 4 MW um ein Umspannwerk oder um ein Kraftwerk privilegiert.

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