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Werbung mit der „Klimaneutralität“

Klimaneutralitätsbezogene Werbung sowie der darauffolgende Vorwurf von „greenwashing“ bzw. „zerowashing“ beschäftigt immer häufiger die Gerichte. Ende 2022 kam eine weitere Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 10.11.2022 – Az. 6 U 104/22) hinzu. Sie zeigt abermals, welch strenge Anforderungen Unternehmen bei der Werbung mit dem Begriff „Klimaneutralität“ zu beachten haben.




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