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Umweltinformationsgesetz in Bayern: Auskunftspflicht für privatrechtlich organisierte Unternehmen?

  • vor 20 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Viele Behörden und staatliche Einrichtungen verfügen über umweltbezogene Informationen in unterschiedlicher Form und unterschiedlichem Umfang. Die EU-Richtlinie „über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen“ verpflichtet dazu, diese Daten frei zugänglich zu machen. Ziel der Richtlinie ist es, mehr Transparenz, Bürgernähe der Behörden und ein besseres Umweltbewusstsein zu schaffen. In Bayern setzt das „Bayerische Umweltinformationsgesetz“ (BayUIG) die EU-Richtlinie um. Das BayUIG regelt aber nicht nur die Auskunftspflichten für Behörden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Unternehmen des Privatrechts zu Auskünften verpflichtet. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Aufgaben der umweltbezogenen Daseinsvorsorge wahrnehmen und an denen der Staat beteiligt ist. Insbesondere Energie- oder Wasserversorgungsunternehmen mit kommunaler Beteiligung sind davon erfasst.

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