top of page
Suche
Umweltinformationsgesetz in Bayern: Auskunftspflicht für privatrechtlich organisierte Unternehmen?
Viele Behörden und staatliche Einrichtungen verfügen über umweltbezogene Informationen in unterschiedlicher Form und unterschiedlichem Umfang. Die EU-Richtlinie „über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen“ verpflichtet dazu, diese Daten frei zugänglich zu machen. Ziel der Richtlinie ist es, mehr Transparenz, Bürgernähe der Behörden und ein besseres Umweltbewusstsein zu schaffen. In Bayern setzt das „Bayerische Umweltinformationsgesetz“ (BayUIG) die EU-Richtlini
vor 20 Stunden
bottom of page