top of page

Trotz Systemwechsel gilt auch in Zukunft: Ohne Marktprozesse geht auf dem Strommarkt nichts!

  • 11. Nov. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Die Liberalisierung des Strommarkts Ende der 90er Jahre hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) veranlasst, die Kommunikation zwischen den Marktbeteiligten (Netzbetreiber und Lieferanten) zu standardisieren. Typische Geschäftsprozesse (insbesondere zum Lieferantenwechsel) sollten bundesweit harmonisiert und damit massengeschäftstauglich gemacht werden. Der Lieferantenwechselprozess wurde später um Standardisierungen für die Strommengenbilanzierung (MaBiS) und das Messwesen (WiM) ergänzt.  

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2026 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Es vereinfacht Genehmigungs- und Planungsverfahren für Energie- und Verkehrsinfrastruktur. Das Gesetz gehört zur

 
 
 

Kommentare


bottom of page