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Trotz Systemwechsel gilt auch in Zukunft: Ohne Marktprozesse geht auf dem Strommarkt nichts!
Die Liberalisierung des Strommarkts Ende der 90er Jahre hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) veranlasst, die Kommunikation zwischen den Marktbeteiligten (Netzbetreiber und Lieferanten) zu standardisieren. Typische Geschäftsprozesse (insbesondere zum Lieferantenwechsel) sollten bundesweit harmonisiert und damit massengeschäftstauglich gemacht werden. Der Lieferantenwechselprozess wurde später um Standardisierungen für die Strommengenbilanzierung (MaBiS) und das Messwesen (WiM)
11. Nov.
Durchleitungsmodell an nicht-öffentlichen Ladepunkten
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führte im Jahr 2020 mit der Anlage 6 (NZR-EMob) zu ihrem Beschluss BK6-20-160 das Durchleitungsmodell für öffentliche Ladepunkte ein (wir berichteten).
6. Okt.
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