Die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge unabdingbar. Häufig sind Wasserversorger und Abwasserentsorger beim Betrieb ihrer Leitungsnetze auf die Nutzung fremder Grundstücke angewiesen. Im Rahmen von Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten wird des Öfteren festgestellt, dass insbesondere erdverlegte Leitungen auf privaten Grundstücken nicht durch ein dingliches Leitungsrecht im Grundbuch abgesichert sind. Das kann für die Ver- bzw. Entsorger schwerwiegende Folgen haben.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenBereits im Jahr 2020 gab es etwa 19.500 öffentliche Unternehmen, die maßgebliche Aufgaben der Daseinsvorsorge übernahmen.
Liebe Leser*innen des BBH-Blogs, ein in energiepolitischer Hinsicht mehr als ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu.
Die Stromversorgung ist nach Artikel 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung originäre Aufgabe der Gemeinden.
bottom of page