Am 10.11.2022 hat das Europäische Parlament den Richtlinienvorschlag zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit großer Mehrheit (525 von 613 Stimmen) angenommen. Das neue Regelwerk soll – ganz grob gesagt – zum einen deutlich mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten und macht zum anderen deutlich detailliertere Vorgaben zur Art und Weise der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch viele Stadtwerke und Versorgungsunternehmen müssen sich auf die kommenden Änderungen einstellen.
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Alle ansehenDerzeit erscheinen die im Rahmen der CSRD-Richtlinie festgelegten delegierten Rechtsakten der ESRS-Standards.
Am 2.7.2023 ist das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ in Kraft getreten, das europäische Vorgaben umsetzt.
„Greenwashing“ beschäftigt nicht nur die EU, sondern auch deutsche Gerichte, und zwar vor dem Hintergrund des Gesetzes gegen den UWG.
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