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Neue Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was kommt auf Versorgungsunternehmen zu?

Am 10.11.2022 hat das Europäische Parlament den Richtlinienvorschlag zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit großer Mehrheit (525 von 613 Stimmen) angenommen. Das neue Regelwerk soll – ganz grob gesagt – zum einen deutlich mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten und macht zum anderen deutlich detailliertere Vorgaben zur Art und Weise der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch viele Stadtwerke und Versorgungsunternehmen müssen sich auf die kommenden Änderungen einstellen.




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