Naturschutzmärkte: Der nächste Schritt im Natur- und Artenschutzrecht?
- janinejobst
- 9. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Die EU-Kommission möchte den Schutz und die Wiederherstellung der Natur stärker fördern – und dafür neue Wege gehen. Sie hat im Juli 2025 einen Fahrplan vorgestellt, mit dem sie private Investitionen in den Naturschutz anreizen will. Künftig sollen sogenannte Naturgutschriften als marktwirtschaftliches Instrument eingesetzt werden. Die Idee: Wer sich für den Erhalt der Natur einsetzt, soll dafür auch fair bezahlt werden. Landwirte, Waldbesitzer, Fischer oder auch lokale Gemeinschaften, die zum Beispiel Blühstreifen anlegen, Feuchtgebiete renaturieren oder Lebensräume für Tiere schaffen (sogenannte naturpositive Maßnahmen), erbringen eine wichtige Leistung – für die Natur und somit für uns alle. Denn sie helfen, die biologische Vielfalt zu bewahren. Diese Arbeit soll künftig auch als eine wirtschaftliche Leistung anerkannt werden. Als Vehikel sollen Naturgutschriften (Zertifikate) vergeben werden.
Kommentare