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Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschlechterung des Qualitätselements (sog. „Qualitätselement-Schaden“) zum Jahreswechsel

  • 8. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Die Rechtsprechung erkennt an, dass Netzbetreiber, die durch eine Versorgungsunterbrechung Einnahmeausfälle erleiden, einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher haben können (BGH, Urteil vom 8.5.2018, Az. VI ZR 295/17). Um sicherzustellen, dass die Ansprüche aus solchen Versorgungsunterbrechungen nicht zum Jahreswechsel verjähren, müssen Netzbetreiber entsprechend reagieren. Wir erläutern im Folgenden kurz, wie ein solcher Schadensersatzanspruch im Regime der Netzentgeltregulierung entsteht und was betroffene Unternehmen tun sollten. 

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