Mehr Flexibilität für den Ladeinfrastrukturausbau: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz und seine Auswirkungen auf die Elektromobilität
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Mit dem am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes setzt die Bundesregierung zentrale Elemente der revidierten EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) in deutsches Recht um. Vor allem für den Ausbau der Ladeinfrastruktur an Nichtwohngebäuden bringt der Gesetzentwurf spürbare Flexibilisierungen mit sich, die für Handel und Wirtschaft erhebliche praktische Bedeutung haben.